Preise

   

Bis zu einem gewissen Betrag ist die Erstattung bestimmter Leistungen ab dem Pflegegrad 1 von Ihrer Pflegekasse möglich. (z.B. über den Entlastungsbetrag). Die Abrechnung erfolgt nach dem Stundensatz und der Betrag richtet sich nach den aktuellen Vorgaben der Pflegekassen.
Gerne helfe ich Ihnen bei den Formalitäten.


Für Privatleistungen rechne ich nach dem Stundensatz ab. Pro Stunde berechne ich 65 Euro.



Kultur-und Reisebegleitung: nach individueller Absprache.

 

Fragen Sie nach.
Im persönlichen Gespräch können wir alle Details klären.

 

 
   

Es findet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Anwendung. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Endpreise.

 
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