Bis zu einem gewissen Betrag ist die Erstattung bestimmter Leistungen ab dem Pflegegrad 1 von Ihrer Pflegekasse möglich. (z.B. über den Entlastungsbetrag). Die Abrechnung erfolgt nach dem Stundensatz und der Betrag richtet sich nach den aktuellen Vorgaben der Pflegekassen. Gerne helfe ich Ihnen bei den Formalitäten.
Für Privatleistungen rechne ich nach dem Stundensatz ab. Pro Stunde berechne ich 65 Euro.
Kultur-und Reisebegleitung: nach individueller Absprache.
Fragen Sie nach. Im persönlichen Gespräch können wir alle Details klären.
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